Nach Art.37 Abs.7 DSGVO muss jedes betroffene Unternehmen seit dem 25.05.2018 einen Datenschutzbeauftragten bei der Aufsichtsbehörde melden.
Nicht jedes Unternehmen benötigt zwingend einen Datenschutzbeauftragten, jedoch ergeben sich aus der Datenschutzgrundverordnung EU (DSGVO) und dem Bundesdatenschutzgesetz (BDSG) in seiner aktuellen Fassung einige neue Dokumentationspflichten für 99,999% aller Unternehmen, Vereine, niedergelassenen Ärzte, Rechtsanwälte und Einzelunternehmer.



Datenschutzbeauftragter (DSB)
JA oder NEIN
Die Entscheidung gestaltet sich recht einfach. Ein DSB wird pflichtgemäß bestellt, wenn:
Überwachung
Ihre Haupttätigkeit besteht in der regelmäßigen und systematischen Überwachung von Personen? (Art. 37 Abs. 1b DSGVO)
10 Personen
In Ihrem Unternehmen verarbeiten ständig automatisiert 10 Personen personenbezogene Daten? (§38 Abs.1 BDSG)
DSFA
Sie verarbeiten Daten, für deren Verarbeitung eine Datenschutzfolgeabschätzung notwendig ist? (§38 Abs. 1 BDSG)
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Können Sie eine der Fragen mit „Ja“ beantworten?
Dann ist ein Datenschutz-beauftragter zwingend vorgeschrieben und muss bestellt werden.
Ja ich benötige einen DSBbesondere Daten
Sie verarbeiten personenbezogene Daten, die besonderen Kategorien entsprechen aus denen rassische und ethnische Herkunft, politische Meinungen, Religion, genetische Daten, biometrische Daten, Gesundheitsdaten, Daten über strafrechtliche Zusammenhänge usw.? (Art. 9 und Art. 10 DSGVO)
Markt- oder Meinungsforschung
Sie verarbeiten Daten für Zwecke der Markt- oder Meinungsforschung? (§38 BDSG)
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Falls nicht, benötigen Sie in JEDEM Fall ein Verarbeitungsverzeichnis und haben weitere Dokumen-tationspflichten. Diese erläutern wir Ihnen gerne im Detail und beraten Sie ausführlich bei der Umsetzung.
Kontakt aufnehmen
Die Bestellung eines Datenschutzbeauftragten (DSB)
Hier bieten sich Ihnen genau zwei Möglichkeiten:
(1.) Sie bestimmen einen Mitarbeiter in Ihrem Unternehmen zum DSB. Das hat folgende Konsequenzen (Art. 38 DSGVO): – Der DSB ist ab sofort hinsichtlich seiner Tätigkeit weisungsfrei und muss benötigte Ressourcen (Zeit, Arbeitsmaterial, Literatur, Fortbildungen etc.) zur Verfügung gestellt bekommen. – Er erhält uneingeschränkten Zugang zu allen personenbezogenen Daten und Verarbeitungsvorgängen. – Wegen der Erfüllung seiner Aufgaben darf er weder abberufen noch benachteiligt werden. Er genießt Kündigungsschutz (§38 Abs. 2 BDSG). – Muss von allen Verarbeitenden Tätigkeiten im Unternehmen entbunden werden, um nicht in Interessenkonflikt zu geraten. ODER (2.) Sie bestellen einen externen Datenschutzbeauftragten. Diese Funktion können wir übernehmen. Unsere ext. DSB sind umfangreich geschult und durch den TÜV Thüringen mit einem entsprechenden Zertifikat ausgestattet. Zusammen verschaffen wir uns einen Überblick über Ihr Unternehmen und beraten Sie über Risiken und Optimierungsmöglichkeiten. Wir erstellen mit Ihnen die gesetzlich geforderten Dokumentationen und schulen und sensibilisieren bei Bedarf Ihre Mitarbeiter. Wir führen regelmäßige Audits durch und helfen Ihnen auf aktuelle Anforderungen zu reagieren, neue Systeme DSGVO-konform einzuführen und in Problemfällen richtig zu reagieren. Die Kosten hierfür ergeben sich natürlich aus dem notwendigen Aufwand und Ihrer Unternehmensgröße. Das Grundpaket erhalten Sie schon ab 150,- € / Monat (zzgl. MwSt.) Jetzt Kontakt aufnehmenKontakt aufnehmen
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